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Datenschutzbestimmungen:

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nach § 11 in Verbindung
mit den §§ 1, 2, 5 und 17 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) für das Land
Schleswig-Holstein werden bei der Verarbeitung der hochsensiblen Patientendaten
selbstverständlich berücksichtigt.

Wir versichern ausdrücklich, dass Ihre Daten und Angaben nicht an Dritte weitergegeben
oder in anderer Weise zweckentfremdet werden.

Referenzen:

Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster

Klinikum Itzehoe

Rheumaklinik Bad Bramstedt